§ 1 Geltungsbereich
Vertragsgegenstand sind die angebotenen Leistungen. Ein Vertrag über die Dienstleistung kommt mit Angebotsannahme zustande. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen an.
§ 2 Definition der Dienstleistung
tollense-timing erbringt den Zeitmessungs- und Datenservice für Sportveranstaltungen. Dafür erforderliche Technik und Bedienpersonal werden durch tollense-timing bereitgestellt.
§ 3 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, tollense-timing bei der Erbringung der Dienstleistung bestmöglich zu unterstützen und alle vereinbarten Leistungen zu erbringen. Insbesondere verpflichtet er sich zur kostenlosen Bereitstellung folgender Leistungen und Hilfsmittel:
- Parkplätze in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes
- Ansprechpartner für organisatorische und technische Abläufe (evtl. freiwillige Helfer beim manuellen Erfassen der Starter, Eingabe von Nachmeldungen, Verteilung von Listen) entsprechend der Vereinbarung
- geeignete Räumlichkeiten bzw. Standort zur Erbringung der Dienstleistung in unmittelbarer Zielnähe
- Bereitstellung der Stromversorgung entsprechend der Vereinbarung
- Einbeziehung von tollense-timing in die organisatorischen Abläufe im Vorfeld und während der Veranstaltung (Koordination von Auf- und Abbau, unverzügliche Kommunikation im Falle von Verzögerungen, Absagen, Regeländerungen usw.)
- Sofern Startnummern und/oder Urkundenvorlagen durch tollense-timing für die Veranstaltung bereitgestellt werden sollen, sind die dazu erforderlichen Entwürfe vom Veranstalter spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung in verwertbarer digitaler Form als PDF- oder JPG-Datei zur Verfügung gestellt. Bei verspäteter Zusendung behält sich tollense-timing vor, die dadurch entstehenden Mehrkosten durch zusätzliche Arbeitszeit und/oder Expressbearbeitung und -versand in Rechnung zu stellen.
- Sofern durch tollense-timing die Onlineanmeldung übernommen wird, erfolgt unmittelbar nach Onlineeinrichtung der Veranstaltung die Information an den Veranstalter. Dieser verpflichtet sich unmittelbar danach die Daten zu prüfen und gegebenenfalls Korrekturen mitzuteilen bzw. die Richtigkeit zu bestätigen.
§ 4 Ausfall von Veranstaltungen
Sollten trotz abgeschlossenem Vertrag Veranstaltungen aus technischen, organisatorischen, witterungsbedingten oder jeglichen anderen Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat sowie Gründen höherer Gewalt abgesagt werden, so gelten folgende Regelungen:
- Der Kunde ist verpflichtet, tollense-timing unverzüglich nach Bekannt werden der ausfallenden Veranstaltung und ggf. im Vorfeld frühestmöglich zu informieren, sobald sich ein konkretes Ausfallrisiko abzeichnet.
- Stornierungsgebühren fallen nur an, wenn keine Ersatzveranstaltung gefunden werden kann.
§ 5 Höhere Gewalt bei der Leistungserfüllung
Treten Ereignisse höherer Gewalt ein, die die Dienstleistung von tollense-timing unmöglich oder nur eingeschränkt möglich machen, so wird der Kunde unverzüglich darüber informiert. Zu Fällen höherer Gewalt zählen behördliche Eingriffe, unverschuldete Betriebsbehinderungen durch Unwetter (Blitzschlag, Feuer, Wasser, Schnee und Eis), Ausfall von Telekommunikationsnetzen und –rechnern, Ausfall des IT-Systems, Kabelbrand, unverschuldete Unfälle während der Anreise, Personalausfall, usw.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
Die Dienstleistung durch tollense-timing wird stets mit größtmöglicher Sorgfalt, unter Berücksichtigung aller vereinbarten Parameter und unter Einsatz entsprechend geschulten und qualifizierten Personals erbracht. tollense-timing haftet ausschließlich für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Diese und alle sonstigen in diesen AGB vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch sinngemäß für auf Seiten von tollense-timing handelnde Personen. In keinem Falle haftet tollense-timing für andere als grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Für Schäden Dritter, die aufgrund deren unsachgemäßer oder unbefugter Handhabung unserer Technik entstehen, haftet tollense-timing in keinem Fall. Weiterhin übernimmt tollense-timing keine Gewährleistung, wenn die Nichtbeachtung von Empfehlungen und Hinweisen seitens des Kunden (z.B. Stromversorgung) zu Ausfällen oder Mängeln führt. Der Kunde muss Mängel in der erbrachten Dienstleistung unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erbringung der Dienstleistung, anzeigen. Die maximale Haftpflicht beschränkt sich auf die Auftragssumme.
§ 7 Gewerbliche und Urheberrechte
tollense-timing behält sich ausdrücklich alle ihr aufgrund des Wettbewerbsrechtes oder anderer Gesetze zustehenden Rechte vor, welche die Software, Datenbanken und Teile davon schützen. Dies gilt auch, sofern nicht schriftlich anderweitig vereinbart, für Rechte an veröffentlichen Texten und Inhalten des im Rahmen der Dienstleistung produzierten Outputs, am Design von Webseiten, Logos usw. Unzulässig ist, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, das Kopieren, Weitergeben, Senden oder Veröffentlichen der von tollense-timing produzierten Daten in irgendeiner Form. Jede in diesen AGB nicht ausdrücklich zugelassene Nutzung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen Genehmigung von tollense-timing.
§ 8 Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist tollense-timing berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen geltend gemacht werden, sind nur bei rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenansprüchen zulässig. Es gelten ausschließlich die im Angebot vermerkten Zahlungsbedingungen. Im Allgemeinen gelten die AGB von tollense-timing sofern nicht schriftlich anderweitig vereinbart.
§ 9 Chipnutzung (Transponder)
Für Verluste von Transpondern werden je fehlendem Transponder in Abhängigkeit des Systems 10 – 100 € zzgl. gültiger MwSt. berechnet, sofern die Rückgabe nicht innerhalb von 10 Tagen nach der Veranstaltung erfolgt.
§ 10 Support
Eine permanente telefonische Erreichbarkeit wird nicht gewährt. Es sind Anrufbeantworter geschaltet, die regelmäßig abgehört werden. Der Mailsupport findet vorwiegend an den Wochentagen statt. Eingehende Mails werden in der Regel bis zum Abend des darauffolgenden Werktages beantwortet. Sofern auf der Internetplattform von tollense-timing.de separate Veranstaltungsseiten des Veranstalters erstellt werden sollen, stellt der Veranstalter nach Abstimmung entsprechende Daten kurzfristig zur Verfügung. Für den Inhalt und die Aktualität dieser Seiten ist der Veranstalter zuständig . Sofern der Veranstalter in Eigenregie Meldedaten der Teilnehmer erfasst, stellt er diese bis spätestens 3 Tage vor dem Start in einer von tollense-timing einzufordernden und fest definierten Excel-Tabelle zur Verfügung. Sofern Melde- und/oder Ergebnislisten vom Veranstalter im Internet extern abgelegt werden, übernimmt tollense-timing keine Gewähr für die nachträgliche Aktualisierung dieser Daten. Ein Support erfolgt ausschließlich auf den Melde- und Ergebnislisten, die auf den Internet-Seiten von tollense-timing veröffentlicht werden bzw. dort verlinkt sind.
§ 11 Fotos und Videos bei Veranstaltungen
Die von tollense-timing während den Veranstaltungen aufgenommenen Videos und Fotos im Zielbereich dienen in erster Linie der zusätzlichen visuellen Absicherung des Zieleinlaufes. Der Veranstalter hat nach Absprache gegebenenfalls geeignete Kamerastandorte zur Verfügung zu stellen. Das Urheberrecht dieser Fotos verbleibt bei tollense-timing. Die Veröffentlichung dieser Fotos kann durch tollense-timing in Eigenregie erfolgen. Sofern der Veranstalter einen eigenen Fotodienst bereitstellt, kann der Fotoservice von tollense-timing entfallen, wenn ein Zugriff auf die vor Ort getätigten Fotos für Recherchen notwendig ist, gewährleistet wird.
§ 12 Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Abänderungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Diese Bedingung kann nur schriftlich geändert werden. Soweit im Gesetz nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist, und sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Neubrandenburg.